Informationen für Nutztierhalter und Behörden ...
... stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft im Internet sowie in der Broschüre "Was tun bei einer Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär?" zur Verfügung.

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Die Ausgleichsregelung
definiert die Bedingungen, unter denen eine Kompensationszahlung möglich ist.
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Ausgleichszahlungen für den Luchs im Detail
Begutachtungen, bestätigte Luchsübergriffe und die Höhe der Ausgleichszahlungen in den Jahren 1998 bis 2023 ...

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Der seit 1998 bestehende Luchsfonds ist übergegangen in den Ausgleichsfonds

Der Luchsfonds ist Ende 2009 in den "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" überführt worden, um bei Übergriffen von Luchs, Wolf und Bär auf Nutztiere dem Eigentümer den entstandenen Schaden zu kompensieren. Seit dem Jahr 2021 wird der Ausgleichsfonds vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (BayLfU) verwaltet. Von 1998 bis 2020 hatte dies die sog. Trägergemeinschaft aus BN, LBV, WWF und Wildland-Stiftung übernommen. 

Die Ausgleichszahlungen sind wie schon beim Luchsfonds freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht, da der Staat grundsätzlich nicht für Schäden haftet, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Um Konflikte abzumildern, die bei Übergriffen auf Nutztiere entstehen können, wird aber das Kompensationssystem nach Vorbild des Luchsfonds weitergeführt. Die Schäden der betroffenen Nutztierhalter werden zu 100% durch den Freistaat Bayern ausgeglichen.

Das BayLfU und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) haben dazu Informationen für Nutztierhalter und Behörden herausgegeben. Insbesondere sind darin Schutzmaßnahmen und Ausgleichssätze aufgeführt und das Vorgehen bei einem vermuteten Nutztierriss beschrieben.

Sachverständige Begutachtung

Um Ausgleichszahlungen für Übergriffe von Luchs, Wolf und Bär auf Nutztiere leisten zu können, ist eine fundierte und sachverständige Begutachtung der gemeldeten Vorfälle unabdingbare Voraussetzung.

Hierzu wurde das so genannte"Netzwerk Große Beutegreifer" (NGB) aufgebaut. Dessen Mitglieder rekrutieren sich zum großen Teil aus den ehemaligen Luchsberatern, die bisher die Begutachtung von Luchsrissen übernommen haben. Sie sichten die Fälle vor Ort und dokumentieren diese in standardisierter Art und Weise.

Bei Verdachtsfall stimmen sie sich mit der Fachstelle des LfU ab, die wiederum veranlasst, dass der Tierkörper von einem Amtstierarzt in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt (Plattling oder Walsdorf) auf Todesursache und typische Rissmerkmale hin untersucht wird.
 

Bestätigt sich aus der Zusammenführung von der Erstdokumentation (Spurensicherung vor Ort, ggf. genetische Probennahme) und der Zweitdokumentation des Amtstierarztes der Luchs- (Wolf- / Bär-)verdacht, zahlt das LfU dem Eigentümer einen je nach Nutztierart, Alter und Geschlecht unterschiedlichen Betrag aus, der im Voraus durch die Landesanstalt für Landwirtschaft festgelegt worden ist (s.o. Ausgleichssätze).

Ausgleichszahlungen für den Luchs (1998-2023)
   

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 sind insgesamt 389 Begutacht-ungen erfolgt. In 65 Fällen (= 17%) wurde der Luchs als Verursacher festgestellt. Pro Monat wurden damit für nachweislich vom Luchs verursachte Übergriffe auf Nutztiere und Gatterwild im Durchschnitt 47 € gezahlt (pro Jahr 560 €).
Neben Luchsübergriffen wurden vor allem Hunde und Füchse als Täter sowie "gewaltlose" Todesursachen (verendet durch z.B. Krankheit, Verhungern) fest-gestellt. Die Fälle mit "unbekannter" Todesursache waren nicht beurteilbar - meist, weil der Tierkörper bereits stark verwest war.

 

In 17 Prozent der vermeintlichen Übergriffe auf Nutztiere konnte der Luchs tatsächlich bestätigt werden.