Meldeprämie

Wildtiere sind vor dem Gesetz "herrenlos", das heißt, sie gehören grundsätzlich niemandem. Der Revierpächter hat jedoch ein jagdliches Aneignungsrecht, wenn die Tiere tot sind (durch Jagd, Verkehr etc.). Zur Akzeptanzförderung wurden dem Revierpächter seit 1998 jedoch für nachweislich vom Luchs erbeutete Huftiere (i.d.R. Reh, Rothirsch) die so genannte Meldeprämie ausgezahlt.

Diese vom Bayerischen Jagdverband in Zusammenarbeit mit der Gothaer Versicherung entworfene Regelung sieht vor, dass Prämien für totes Reh-, Rot- und Muffelwild (jeweils 50, 100 und 66 Euro) ausgezahlt werden, wenn ein Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer den Luchs als Verursacher bestätigt. Der Riss muss dabei am Fundort begutachtet werden und auch dort verbleiben, so dass eine weitere Nutzung durch den Luchs möglich ist.

Vom Luchs gerissenes Reh, beide Hinterkeulen sind bereits genutzt, der Pansen wird verschmäht.

Bayerischer Jagdverband zahlt Meldeprämie aus

Neuerdings regelt der Bayerische Jagdverband (BJV) die Auszahlung der Meldeprämie anstatt wie früher über das Netzwerk Große Beutegreifer (NGB) über eigene sog. BJV-Luchsberater. Diese sind vom BJV selbst geschult, haben aber zum Teil auch eine Ausbildung im Netzwerk Große Beutegreifer.

Bei Meldung eines potentiellen Luchsrisses über das BJV-Luchsmeldeformular und der positiven Beurteilung durch einen BJV-Luchsberater, hat der Revierinhaber die Möglichkeit, beim BJV eine Meldeprämie zu beantragen. 

Eine Liste der BJV-Luchsberater ist über den BJV oder über gr.beutegreifer@jagd-bayern zu erfragen.

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