Ausgleichsfonds

Der seit 1998 bestehende Luchsfonds ist 2010 übergegangen in den Ausgleichsfonds.

Der "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" kompensiert seitdem auch Übergriffe auf Nutztiere durch Wolf und Bär. Seit dem Jahr 2021 wird der Ausgleichsfonds vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (BayLfU) verwaltet. Von 1998 bis 2020 hatte dies die sog. Trägergemeinschaft aus BN, LBV, WWF und Wildland-Stiftung übernommen.

Von einem Felsen beobachtet ein Luchs seine Umgebung.

Die Ausgleichszahlungen sind wie schon beim Luchsfonds freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht, da der Staat grundsätzlich nicht für Schäden haftet, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Um Konflikte abzumildern, die bei Übergriffen auf Nutztiere entstehen können, wird aber das Kompensationssystem nach Vorbild des Luchsfonds weitergeführt. Die Schäden der betroffenen Nutztierhalter werden zu 100% durch den Freistaat Bayern ausgeglichen.

Das BayLfU und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (BayLfL) haben dazu Informationen für Nutztierhalter und Behörden herausgegeben. Insbesondere sind darin Schutzmaßnahmen und Ausgleichssätze aufgeführt und das Vorgehen bei einem vermuteten Nutztierriss beschrieben.

Sachverständige Begutachtung

Um Ausgleichszahlungen für Übergriffe von Luchs, Wolf und Bär auf Nutztiere leisten zu können, ist eine fundierte und sachverständige Begutachtung der gemeldeten Vorfälle unabdingbare Voraussetzung.

Hierzu wurde das so genannte"Netzwerk Große Beutegreifer" (NGB) aufgebaut. Dessen Mitglieder rekrutieren sich zum großen Teil aus den ehemaligen Luchsberatern, die bisher die Begutachtung von Luchsrissen übernommen haben. Sie sichten die Fälle vor Ort und dokumentieren diese in standardisierter Art und Weise.

Sektion eines toten Tieres

Bei Verdachtsfall stimmen sie sich mit der Fachstelle des LfU ab. Diese veranlasst weitere Untersuchungen, i.d.R. die Analyse der genetischen Probennahme (insbes. bei Wolf) oder eine Zweitdokumentation bei geeigneten Institutionen, z.B. durch einen Amtstierarzt in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt (Plattling oder Walsdorf) oder beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). 

Bestätigt sich aus der Zusammenführung von der Erstdokumentation (Spurensicherung vor Ort, ggf. genetische Probennahme) und der Zweitdokumentation des Veterinärs der Luchs- (Wolf- / Bär-)verdacht, zahlt das LfU dem Eigentümer einen je nach Nutztierart, Alter und Geschlecht unterschiedlichen Betrag aus, der im Voraus durch die Landesanstalt für Landwirtschaft festgelegt worden ist (s.o. Ausgleichssätze).

 

Ausgleichszahlungen für den Luchs (1998-2025)

Mit Stand vom 31. Dezember 2025 sind bei insgesamt 293 Ereignissen 404 Nutztiere begutachtet worden. Bei 75 Nutztieren (= 19 %) wurde der Luchs als Verursacher festgestellt. Pro Monat wurden damit für nachweislich vom Luchs verursachte Übergriffe auf Nutztiere und Gatterwild im Durchschnitt 40 € gezahlt (pro Jahr 530 €).
Neben Luchsübergriffen wurden vor allem Hunde und Füchse als Täter (rd. 22 % der Fälle) sowie "gewaltlose" Todesursachen (verendet durch z.B. Krankheit, Verhungern, rd. 26 %) festgestellt. Die Fälle mit "unbekannter" Todesursache (rd. 23 % der Fälle) waren nicht beurteilbar - meist, weil der Tierkörper bereits stark verwest war.