Bild eines toten Luchses, der in einer Wanne im Kofferraum transportiert wird.

Illegale Tötungen

Nachweisliche Luchstötungen in Bayern

In den letzten 20 Jahren sind lediglich 10 Fälle illegaler Luchstötungen in Bayern bekannt geworden. Dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist und die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt, belegen die aktuellen populationsübergreifenden Erhebungen im Dreiländereck von Deutschland, Tschechien und Österreich. Bei den erwachsenen Luchsen gehen jedes Jahr rd. 20 Prozent verschollen, bei den subadulten (halbwüchsigen) Luchsen ist es sogar jedes zweite Tier. Dieser auffällig hohe Schwund ist insbesondere bei den erwachsenen Tieren nicht mit natürlichen Ursachen, wie z. B. Krankheiten oder Nahrungsmangel, zu erklären.

Der Schaden für die Population ist erheblich

Am gravierendsten ist es, wenn die ansässigen, erwachsenen Tiere betroffen sind, denn normalerweise haben sie eine hohe Überlebensrate, sorgen für Stabilität und den so wichtigen stetigen Nachwuchs in einer Population. Werden führende Weibchen getötet, ist das immer auch ein Todesurteil für die abhängigen Jungtiere, die ohne Mutter elend verhungern.

Gestelltes Foto: Wilderer trägt zwei geschossene Luchse. © Jaroslav Cerveny

Das Foto weist auf die schwerwiegendste Gefährdung der bayerisch-böhmischen Luchspopulation hin: den illegalen Abschuss. Das Foto ist gestellt, die Luchse allerdings wurden tatsächlich gewildert. © Jaroslav Cerveny

Das regelmäßige Verschwinden der Luchse in bestimmten Gebieten und der nachfolgende Ausfall von Reproduktionen erklären die schlechte Populationsentwicklung in Bayern.

Erst 2020 wurde der Luchs in der Roten Liste Deutschlands zu „Vom Aussterben bedroht“ hochgestuft. Maßgeblich für diese alarmierende Einstufung ist die Situation in Bayern.

Im Einsatz gegen illegale Tötungen

Seit vielen Jahren setzt sich Luchs Bayern e.V. gegen illegale Luchstötungen ein. An erster Stelle steht: Das Kind beim Namen nennen und so das Problembewusstsein bei Naturschutz- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Öffentlichkeit zu schärfen. Allen Anfeindungen zum Trotz.

Im Rahmen der Projekte „Tatort Luchs“, „LuchsRadar“ oder „wildLIFEcrime“ verfolgen wir verschiedene Ansätze, um das unberechenbare Phänomen der Wilderei und illegalen Verfolgung von geschützten Wildtieren einzudämmen. Durch die Kooperation mit tschechischen und österreichischen, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen bündeln wir Kräfte und verstärken die Wirkung. Und doch bleibt es schwer, den Druck auf den potentiellen Täterkreis aufrechtzuerhalten und das Entdeckungsrisiko zu erhöhen.

Immerhin: Über ein Jahrzehnt nach den abscheulichen Luchstötungen in Bayern, bei denen die Vorderbeine zweier ansässiger Luchse abgetrennt und provokativ ausgelegt wurden, wird die Tötung streng geschützter Wildtiere nicht mehr bagatellisiert. Strafverfolgungsbehörden behandeln aktuelle Fälle mit der gebotenen Ernsthaftigkeit.

 

Kriminalistische Herausforderungen

Bei der Aufklärung illegaler Verfolgung von Luchsen bzw. anderen streng geschützten Tierarten sind Strafverfolgungsbehörden jedoch mit kriminalistischen Herausforderungen konfrontiert, welche über ihre üblichen Aufgaben deutlich hinausgehen.

 

Schusswaffe, Gift oder Falle kommen an abgelegenen, schlecht zugänglichen Orten zum Einsatz. Die Tat kann zudem leicht vertuscht werden, wenn nach den sprichwörtlichen "3S" vorgegangen wird: Schießen-Schaufeln-Schweigen. Obwohl solche Taten manchmal im sozialen Umfeld des Täters bekannt sind, sind Mitwisser kaum zur Aussage bereit.

Ein Bild eines erschossenen Luchses

Luchs mit Schusswunde auf der rechten Körperseite im Bereich des Brustkorbes. 

In den seltenen Fällen, in denen doch ein Luchs verendet aufgefunden wird, ist die Feststellung des Tatorts in der Regel nur schwer möglich, denn der Fundort muss nicht Tatort sein. Ein angeschossener Luchs kann sich noch über mehrere Kilometer weiterschleppen, bevor er stirbt. Je nach Verletzung können Tage oder sogar Wochen bis zum Todeseintritt vergehen.

Bei unbekanntem Tatort ist der Kreis an potentiellen Tätern sehr groß, da ein Luchs ein Territorium von 100 Quadratkilometern und mehr hat. In der Regel mangelt es deshalb an konkret in Frage kommenden Tatverdächtigen. Auch ist ein Zeuge vom Hörensagen oder ein Augenzeuge selten gewillt, namentlich eine Aussage zu machen.

Ermittlung der Täter und strafrechtliche Folgen

Luchstötungen sind Straftaten. Sie bleiben jedoch meistens ohne strafrechtliche Folgen für die Täter. In Deutschland gab es bislang keine einzige rechtskräftige Verurteilung für die illegale Tötung eines Luchses. Die einzige erfolgreiche Ermittlung eines Täters basierte auf verdeckten Nachforschungen einer Privatperson. Nach der erstinstanzlichen Verurteilung dieses Täters wurde das Verfahren im Berufungsverfahren jedoch wegen Verjährung eingestellt.

Aufdecken, Aufklären, Bestrafen

Ohne Ermittlungserfolg oder strafrechtliche Folgen dürften potenzielle Täter das Entdeckungs- und Bestrafungsrisiko als gering wahrnehmen und wohl kaum davor zurückschrecken, weiterhin Luchse zu wildern. Am besten würde die Abschreckung dann funktionieren, wenn eine der illegalen Tötungen aufgedeckt und der Täter ergriffen und angemessen verurteilt würde.

Lösungsansätze

Die wichtigsten, möglichen Lösungsansätze, um die illegale Tötung von Luchsen oder anderen streng geschützten Wildtieren einzudämmen, sind:

  • Prävention und Abschreckung durch proaktive Kontroll- und Ermittlungstätigkeit der Polizei. Die polizeiliche Präsenz vor Ort, z.B. durch die im Rahmen des Projekts wildLIFEcrime durchgeführten Artenschutzstreifen, signalisiert potenziellen Tätern, dass ihr Tun gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und nicht mehr unbeobachtet bleiben soll.
  • Aufklärung der Bevölkerung zum Problem und den Folgen von illegalen Tötungen, um die Melde- und Anzeigebereitschaft zu erhöhen. Die Polizei braucht Hinweisgeber oder Zeugen, die auf verdächtige Aktivitäten hinweisen oder Beobachtungen melden, die in Zusammenhang mit der potenziellen illegalen Verfolgung eines Luchses stehen.
  • Zusammenarbeit zwischen Naturschutz, Forensik, Ermittlungsbehörden und Justiz, um Fälle bestmöglich bearbeiten zu können und artenschutzfachliche Expertise in die Einschätzung von Verdachtsfällen einzubinden. Durch die Mitwirkung von Artenschutzorganisationen lassen sich zudem Informationen aus privater Sphäre nutzen, da deren Akteure durch ihre Anwesenheit vor Ort eine Anlaufstelle für Zeugen oder Informanten sein können.

Das von Luchs Bayern e.V. herausgegebene Handbuch <Illegale Tötung von Luchsen> enthält weiterführende Informationen zur Eindämmung illegaler Verfolgung, außerdem zu Tötungsmethoden, möglichen Tätern, der Spurensicherung vor Ort und dem rechtlichen Rahmen. Bestellbar über diese Website, siehe InfoMaterial > Bibliothek.

 

Hinweis auf illegale Verfolgung eines Luchses?

Informieren Sie uns, wenn Ihnen illegale Luchstötungen zu Ohren gekommen sind, Sie verdächtige Aktivitäten bemerkt oder einen toten Luchs gefunden haben.

Wenn Sie Anhaltspunkte für eine illegale Verfolgung eines Luchses haben, besteht ein Anfangsverdacht, dem die Polizei nachgehen muss.

Wir nehmen Ihren Hinweis auch anonym auf.
Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall konkrete und überprüfbare Informationen angegeben werden, etwa der Fundort des Tieres, damit die Polizei ermitteln kann.

Luchs-Nachrichten

Zwei Ausgaben der Luchs-Nachrichten beschäftigen sich mit der illegalen Tötung von Luchsen und dem ernormen Schaden, den diese Straftaten für die Population anrichten.

Luchs-Nachrichten Ausgabe Nr. 16
zu den bekannt gewordenen Fällen und ihre forensische Aufarbeitung